Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Aussuchen, Anpassen und die Abrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse schnell und verständlich.
Haarersatz ist ein anerkanntes Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzung für Bezuschussung/Kostenübernahme der Krankenkasse ist die Verordnung des Hilfsmittels (Haarersatz) durch den behandelnden Arzt.
Hilfsmittel unterliegen nicht der Budgetierung und können von Ihrem Arzt ohne Minderung seines Budgets ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sie nur für die sogenannte Grundversorgung aufkommt und damit Sonderleistungen, wie Haarqualität oder Haarlänge, welche über die Grundversorgung hinaus gewünscht wird, keine Kassenleistung ist und vom Versicherten selbst getragen werden muss.
Ihr Zweithaar ist aus gesundheitlichen oder krankheitsbedingten Gründen verordnet worden?
Sie können ein Rezept für eine Perücke oder Haarteile bei uns einlösen, damit erfolgt die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse über uns und sie zahlen nur, falls ihr Wunschmodell den Erstattungsbetrag ihrer Krankasse übersteigt, den Differenzbetrag zu ihrer neuen Haarpracht.
Wir rechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt ab, als Selbstzahler, bei Beihilfe oder privaten Versicherungen geht die Rechnung direkt an Sie und sie reichen sie zur Erstattung bei ihrem Kostenträger ein.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kasse, meist erhalten Sie die Erstattung innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Wir vereinbaren 2 Termine mit Ihnen.
Zum ersten macht sich eine Fachkollegin ein Bild ihrer Situation, mögliche Lösungen werden besprochen - zum zweiten Termin bekommen sie eine Auswahl speziell für sie zusammengestellter Modelle gezeigt, welche auch noch individualisiert werden können.
Also keine Modelle "aus dem Schrank" :-)
***ÄNDERUNG FÜR ERSATZKASSENMITGLIEDER SEIT 2022***
Es gibt nun zusätzlich 2 Dokumente, eine Mehrkostenerklärung sowie eine Beratungsbestätigung, welche die Sie auch unbedingt ausfüllen und signieren müssen.
Sollte der Preis ihrer Wunschperücke die bewilligten Kosten der Krankenkasse übersteigen, erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung über den Differenzbetrag.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Abwicklung gern unter 08153 98 48 699 zur Verfügung.
Da jede Krankenkasse Perücken und Haarteile in unterschiedlicher Höhe bezuschusst, können wir hier nur einige Beispiele nennen.
AOK Bayern € 250-350 Kunsthaar alle 12 Monate möglich
Barmer GEK € 419,40 Kunsthaar alle 6 Monate mögl.
Siemens BK € 590,00 Kunsthaar alle 12 Monate mögl.
TK € 419,40 Kunsthaar alle 6 Monate mögl.
Falls z.B. bei dauerhaftem Haarausfall (Alopezia totalis oder diffusa)
oder diagnosebedingt eine Echthaarversorgung durch den Arzt rezeptiert und evtl. per Attest bescheinigt wird, liegen die Kostenübernahmen ca. zwischen
€ 590,00 und €1093,00 je nach Kasse.
Um immer den aktuellen Zuschuss für Sie abrechnen zu können fragen wir auch direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Beides hat Vor- und Nachteile, je nach individuellen Voraussetzungen kann sowohl das eine als auch das andere für Sie und Ihre Bedüfnisse perfekt sein. Das finden wir gemeinsam in unserem ersten Termin heraus.
In jedem diagnostizierten Fall haben Sie das Recht, nach Rezeptausstellung einen Haarersatz angepasst zu bekommen.
Je nachdem, welche Frisur, Farbe, Kopfform, Tragebedingungen dann erfüllt werden sollen, sind Modellpreise und Zuschüsse der Kassen unterschiedlich. Wir erarbeiten mit Ihnen hierfür die bestmögliche Lösung.
Für Fragen erreichen sie unser XundSein Team unter
08153 - 98 48 699