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Wir arbeiten mit Ihrer Gesundheitskasse zusammen

Ihre Perücke auf Rezept/mit Verordnung 

Ihr Zweithaar ist  aus gesundheitlichen oder krankheitsbedingten Gründen verordnet worden?

Sie können ein Rezept für eine Perücke oder Haarteile bei uns einlösen, damit erfolgt die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse  über uns und sie zahlen nur, falls ihr Wunschmodell den Erstattungsbetrag ihrer Krankasse übersteigt, den Differenzbetrag zu ihrer neuen Haarpracht. 

Perücken auswählen

Wir vereinbaren 2 Termine mit Ihnen.

Zum ersten machen wir uns ein Bild ihrer Situation, besprechen mögliche Lösungen und erst beim zweiten Termin bekommen sie eine Auswahl speziell zusammengestellter Modelle zur Auswahl gezeigt,  welche auch noch individualisiert werden können.

Also keine Modelle "aus dem Schrank" :-) 

 

***ÄNDERUNG FÜR ERSATZKASSENMITGLIEDER SEIT 2022***

Was zahlt meine Krankenkasse?

Sollte der Preis ihrer Wunschperücke  die bewilligten Kosten der Krankenkasse übersteigen, erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung über den Differenzbetrag.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Abwicklung gern unter 08153 98 48 699 zur Verfügung.

Da jede Krankenkasse Perücken und Haarteile in unterschiedlicher Höhe bezuschusst, können wir hier nur einige Beispiele nennen.

Stand 8/2022

AOK Bayern      290,00 Kunsthaar      alle 12 Monate mögl.

Barmer GEK      € 419,40 Kunsthaar      alle 6 Monate mögl.  

Siemens BK       € 590,00 Kunsthaar     alle 12 Monate mögl. 

TK                          € 419,40 Kunsthaar      alle 6 Monate mögl. 

 

Falls z.B. bei dauerhaftem Haarausfall (Alopezia totalis oder diffusa)

oder diagnosebedingt eine Echthaarversorgung durch den Arzt rezeptiert und evtl. per Attest bescheinigt wird, liegen die Kostenübernahmen ca. zwischen € 590,00 und €1093,00 je nach Kasse. 

Um immer den aktuellen Zuschuss für Sie abrechnen zu können fragen wir auch direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.  

Kunst- oder Echthaar?

Eine Erkrankung oder Therapie, die dauerhaften oder temporären Haarausfall  mit sich bringt und durch einen Arzt diagnostiziert wird ist die Voraussetzung für rezeptierbaren Haarersatz. Diagnosen können durch unterschiedliche Fachrichtungen erstellt werden, z.B. Dermatologen, Onkologen, Kliniken, Hausärzte, etc.

Sprechen sie mit der behandelnden Praxis darüber oder fragen bei uns nach, was genau hier zu beachten ist. 

 

In jedem diagnostizierten Fall haben Sie das Recht nach Rezeptausstellung einen Haarersatz angepasst zu bekommen.

Je nachdem, welche Frisur, Farbe, Kopfform, Tragebedingungen dann erfüllt werden sollen sind Modellpreise und Zuschüsse der Kassen unterschiedlich. Wir erarbeiten mit Ihnen hierfür die bestmögliche Lösung.

  

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